Hausordnung und Kommunikation

Stand: 05.08.2023

Am THG kommen sehr viele Menschen zusammen. Das erfordert Vereinbarungen, die das Zusammensein regeln und überflüssige Konflikte vermeiden helfen. Ziel ist es, einen Rahmen zu schaffen, in dem sich alle wohl fühlen können. Deshalb sollen alle, die in der Schule leben und arbeiten, bei der Verwirklichung dieser Regeln mithelfen.

Unterrichtszeiten (Montag bis Freitag)

Die Schule ist ab 7.30 Uhr geöffnet.

1. Std. 7.55- 8.40Uhr
2. Std. 8.45 – 9.30 Uhr

Erste Große Pause

3. Std. 9.50 – 10.35 Uhr
4. Std. 10.40 – 11.25 Uhr

Zweite Große Pause

5. Std. 11.45 – 12.30 Uhr
6. Std. 12.35 – 13.20 Uhr
7. Std. 13.25 – 14.10 Uhr
8. Std. 14.15 – 15.00 Uhr
9. Std. 15.00 – 15.45 Uhr (Die 8. und 9. Stunde werden in der Regel als Doppelstunde unterrichtet, deshalb fällt die 5-Minuten-Pause aus.)
10. Std. 15.45 – 16.30 Uhr
11. Std. 16.30 – 17.15 Uhr

Das THG als Ort mit einer angenehmen Umgebung.

Ein freundlicher Umgang miteinander fördert die gemeinsame Arbeit und trägt zur Zufriedenheit bei.

  • Alle zeigen durch ihr Verhalten, dass sie sich gegenseitig achten.
  • Für das Sprechen miteinander gelten Regeln, welche die Verständigung verbessern und gegenseitige Wertschätzung zum Ausdruck bringen.
  • Gewalt in Wort und Tat wird nicht zugelassen!
  • Wenn Streitende selbst keine Lösung finden, wenden sie sich an die Klassen-, Beratungs-, SV-Verbindungslehrer, den aufsichtsführenden Lehrer oder die Schüler-Streitschlichter.
  • Während der Pausen stehen die Tischtennisplatten den Schülerinnen und Schülern, die Tischtennis spielen möchten, zur Verfügung und dienen nicht als Sitzfläche.

Es ist außerdem Folgendes zu beachten, damit das Zusammenleben am THG in einer schönen Umgebung stattfindet:

  • Lärm, der andere stört, ist zu vermeiden.
  • Mülleimer werden benutzt, Papier unter den Bänken, Müll und Flaschen werden entsorgt.
  • Nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt, damit das Reinigungspersonal die Arbeit machen kann, für die es zuständig ist.
  • Um die Pflanzen zu schützen, werden die Pflanzenbehälter nicht als Mülleimer und die Grünanlagen am Rande des Schulhofs nicht als Spielgelände benutzt.

Die alltägliche Kommunikation am THG.

THG_Kommunikationsleitfaden

Schutz der Gesundheit

Die Gesundheit jedes Einzelnen muss geschützt, ihre Gefährdung vermieden werden.

Besondere Aufmerksamkeit und Selbstkontrolle erfordern folgende gefährliche Situationen:

  • die An- und Abfahrt mit eigenen Fahrzeugen
  • Schnee und Eisglätte (Das Werfen von Schneebällen kann nicht gestattet werden, da erfahrungsgemäß die Gefahr von Augenverletzungen zu groß ist.)
  • überfüllte Räume
  • Ball- und Laufspiele
  • ‘Rangeleien’ unter Schülerinnen und Schülern
  • Kommt fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer, muss das im Lehrerzimmer oder im Sekretariat von der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher gemeldet werden, die anderen Schüler verhalten sich ruhig.

Es gelten außerdem folgende Regeln zum Schutz der Schülerinnen und Schüler:

  • Das Rauchen auf dem Schulgelände und vor der Schule ist nicht gestattet.
  • Das Mitbringen von Alkohol und anderen Drogen ist untersagt.
  • Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden.

Digitale Medien in den Händen der Schüler “Handys”, Smartphones, Notebooks und entsprechende digitale Geräte sind Bestandteil der modernen Medienwelt. Mit den Vorteilen als Kommunikations-, Bildungs- und Unterhaltungsmedium sind aber auch besondere Gefahren des Missbrauchs verbunden. Die Nutzung an der Schule erfordert deshalb ein besonderes Verantwortungsbewusstsein, das zu vermitteln zum Erziehungsauftrag der Schule gehört. Die folgenden Regelungen gelten für die Jahrgangsstufen 8-12:

  • Grundsätzlich müssen die Persönlichkeitsrechte aller Personen geachtet werden. So sind Film-, Bild- oder Tonaufnahmen ohne das ausdrückliche Einverständnis der Aufgenommenen untersagt. Der Gebrauch der Geräte verpflichtet zugleich zu einer besonderen Vorsicht im Umgang mit Ihnen. Für verletzende Handlungen jedweder Art tragen die Schülerinnen und Schüler die volle Verantwortung.
  • Während des Unterrichts sind die Geräte abzuschalten und in den Taschen zu verstauen, es sei denn, die Lehrperson gestattet ausdrücklich die Nutzung.
  • In Klausuren und bei Klassenarbeiten gilt ein absolutes Nutzungs- und Gebrauchsverbot. Verstöße gelten als Täuschungsversuch und es wird im Sinne des § 13, Abs. 6 der APO-GOSt bzw. “§6 Abs. 7 der APO-SI” verfahren.
  • Bei Tagesausflügen, Klassenfahrten und anderen gemeinschaftlichen Aktivitäten regelt der verantwortliche Lehrer den Gebrauch (ggf. in Absprache mit den Eltern).

Die Schulgemeinschaft des THG in Essen-Kettwig (Eltern, Lehrer und Schüler) hat sich dafür ausgesprochen, für die Jahrgänge 5 bis 7 eine besondere Regelung zur Nutzung der modernen Medien einzuführen.

Unsere Erfahrungen haben deutlich gezeigt, dass die Eigenverantwortung in diesem Alter noch durch das Elternhaus und die Schule unterstützt werden sollte. Der Einfluss von Unterhaltungselektronik in der Schule sollte möglichst gering sein, damit genügend Freiraum für Spiel, Bewegung und natürliche Verständigung bleibt. Gerade in einer Phase, in der es um die Bildung der Klassengemeinschaft geht, halten wir es für wichtig, die Kommunikation untereinander zu fördern.

Deshalb sind für die Klassen 5 bis 7 alle Elektronikgeräte mit Farbdisplay wie Handys und Tablet-PCs in der Schule nicht erlaubt. Begründete Ausnahmen müssen bei der Lehrperson angemeldet werden. Während der Schulzeit müssen diese Geräte ausgeschaltet in der Schultasche sein. Die Eltern sind dafür mitverantwortlich, dass die Schüler diese Regeln einhalten.

Unfallversicherungsschutz und Aufsicht

Für den Aufenthalt im THG und auf dem Schulweg besteht eine Unfallversicherung. Sie kann sehr wichtig sein, wenn etwas passiert. Im Schadensfall muss nachgewiesen werden, dass sich der Betroffene in einem beaufsichtigten Bereich aufgehalten hat. Daher gelten folgende Regeln:

  • Schülerinnen und Schüler bis Klasse 10 müssen während der gesamten Unterrichtszeit (auch in den Pausen!) auf dem Schulgelände bleiben. In den Jahrgangsstufen EF bis Q2 ist das Verlassen des Schulgeländes zu privaten Zwecken zwar erlaubt, es entfällt dann aber in der Regel der Unfallversicherungsschutz.
  • In den beiden großen Pausen begeben sich alle Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe auf den großen Schulhof und die der Oberstufe auf den Oberstufenhof. Das Betreten des Schulgebäudes ist nur aus besonderen Gründen gestattet, wie zum Besuch des Sekretariats, des Lehrerzimmers oder um am Kiosk etwas zu kaufen.
  • Bei “Regenpause” sowie in der Zeit vor 7:45 Uhr stehen den Schülerinnen und Schülern außerdem die Eingangshalle, die Vorhalle des Sekretariats sowie den Oberstufenschülern das überdachte Eingangsportal zur Verfügung.

Schutz des Eigentums

Privat und Schuleigentum sind schützenswert:

  • Abgelegte oder an die Garderoben gehängte Kleidungsstücke, abgestellte Tornister und Rucksäcke sind grundsätzlich tabu. Beim Verlassen der Klassenräume sollte das Eigentum mitgenommen werden, da andere Gruppen den Raum benutzen können.
  • Besondere schuleigene Geräte (z.B. des Fachunterrichts) dürfen nur mit Erlaubnis benutzt werden.
  • Die Ausstattung der Schule (Türen, Fenster, Stühle, Tische usw.) ist immer pfleglich zu behandeln.
  • Beim Transportieren und dem Verzehr von Nahrungsmitteln ist darauf zu achten, dass nichts beschmutzt wird.
  • Mit ihren ausgestellten Arbeiten tragen viele Schülerinnen und Schüler zu einer abwechslungsreichen Gestaltung der Schule bei. Ihre Objekte sind besonders zu schützen.

Mensaordnung